Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Sonnenuhr Odenthal OHG, Inhaber: Andrea und Beate Odenthal, Sitz Bahnhofstrasse 10, 06632 Freyburg (Unstrut)

Stand: Juni 2015 

Das Hotel „Zur Sonnenuhr“, sowie die Pension Unstrutpromenade mit Sitz in 06632 Freyburg (Unstrut), Inhaber: Zur Sonnenuhr OHG, erbringen Leistungen nach folgenden Bedingungen:

Die nachstehenden AGB gelten sowohl für Beherbergungsverträge als auch für Vereinbarungen über Restaurantbesuche, Festlichkeiten usw.. Es gelten die AGB in der jeweils neuesten Fassung. Änderungen werden ausdrücklich vorbehalten.

Der Vertrag über die Erbringung einer Leistung kommt erst mit dem Zugang einer schriftlichen Reservierungsbestätigung des Hotels oder der Pension beim Gast zustande. Vorab erteilte Angebote, gleich ob sie mündlicher oder schriftlicher Art sind, begründen weder ein Vertragsverhältnis noch einen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch des Gastes auf Leistungserbringungen.

Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass er eine derartige Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Das Hotel oder die Pension hat dann die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung des Vertrages. In diesem Fall ist der Veranstalter zum Ersatz aller getätigten Aufwendungen verpflichtet.

Erfüllt der Gast den abgeschlossenen Vertrag nicht, so verpflichtet er sich, einen pauschalierten Schadenersatz zu entrichten. Dieser Schadenersatzanspruch bemisst sich nach der in der Reservierungsbestätigung benannten Vergütung und davon 80%.

Sollte eine Beherbergung oder eine Verköstigung in Folge unvorhergesehener Ereignisse oder außergewöhnlicher Umstände (z. Bsp.: erhebliche Witterungseinflüsse, Havarie, Wassereinbruch, Feuer, ect.) nicht möglich sein, behält sich die „Zur Sonnenuhr“ Odenthal OHG vor, vom Vertrag ersatzlos zurück zu treten. Etwaige Vorauszahlungen werden nach Abzug der bereits in Anspruch genommen Leistungen zurück erstattet.

Speisen und Getränke, die nach Angaben eines Gastes für Festlichkeiten o. ä. bestellt und deren Bestellung schriftlich bestätigt wurde, werden unabhängig von der Inanspruchnahme der tatsächlichen Leistungen in vollem Umfange in Rechnung gestellt. Sollte eine Abbestellung ganz oder teilweise 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zur Leistungserbringung erfolgen, reduzieren sich die Bereitstellungskosten auf 70% des vereinbarten Preises.

Die Herausgabe von Resten angerichteter Speisen und Getränke, welche zum sofortigen Verzehr vor Ort gedacht waren (z.B. Buffets oder Menüs), erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Gastes. Der GAST stellt die „Zur Sonnenuhr“ Odenthal OHG mitÜbernahme der Speisen- und Getränkereste von jeglicher Gewährleistung und Haftung frei.

Wir behalten uns vor, angebotene Programmpunkte gegebenenfalls zeitlich, inhaltlich und räumlich zu verändern. Unsere Arrangements verstehen sich als Komplettangebote, nicht in Anspruch genommene Leistungen, können nicht erstattet werden.
Die erworbenen Gutscheine können nicht bar ausgezahlt werden. Unsere Gutscheine behalten Ihre Gültigkeit für 2 Jahre.

Im Stornofall sind wir selbstverständlich bemüht, die Zimmer weiterzuvermieten, um den uns entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Können wir die Zimmer weitervermieten, berechnen wir keine Ersatzkosten. Falls ein Zimmer nicht oder nur teilweise weitervermietet werden kann, berechnen wir folgende Ersatzkosten:

  • kostenlos
    bis 14 Tage vor Ihrer Anreise
  • 50%
    ab 14 Tage vor Ihrer Anreise
  • 80%
    unter 1 Tag vor Anreise

jeweils bezogen auf den Gesamtbeherbergungsbetrag.

Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass die Wochenenden von 1.Mai bis 31. Oktober (in der Regel) nur für 2 Nächte bzw. 3-4 Nächte an verlängerten Wochenenden/Mai buchbar sind.
Bei nachträglichen Verkürzungen des Aufenthalts (insbesondere bei einer Verkürzung auf Samstag zu Sonntag) behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Verkürzung der Aufenthaltsdauer einer bestätigten Reservierung durch den Gast behalten wir uns einen Rücktritt vom Vertrag vor.

Nicht stornierte Zimmer stellen wir grundsätzlich mit 80% in Rechnung!

Stornierungen akzeptieren wir generell nur schriftlich.

Wenn Sie uns auch die Adressen der Teilnehmer zukommen lassen, bestätigen wir die Reservierung auf Wunsch auch einzeln, um Unstimmigkeiten im Stornofall zu vermeiden.

Skonto oder sonstige Abzüge auf Rechnungen des Hotels oder der Pension werden grundsätzlich nicht gewährt.

Die Begleichung der Rechnungen ist unmittelbar nach Erbringung der Leistungen fällig. Die Zahlung kann entweder in bar oder per EC-Karte mit Geheimzahl vorgenommen werden.

Dem Hotel bleibt es vorbehalten, eine Anzahlung vor Erbringung der Leistung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung bestimmt sich nach der Art der zu erbringenden Leistung; sie kann höchstens 80% der vereinbarten Vergütung betragen. Sollte die Anzahlung nicht zum Fälligkeitszeitpunkt beim Hotel eingehen, so wird das Hotel von der Verpflichtung zur Leistung frei, behält jedoch den vereinbarten Vergütungsanspruch. Bei unbarer Entrichtung der Anzahlung ist maßgeblich der Tag der Gutschrift auf ein Konto des Hotels.

Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Naumburg vereinbart. Für die gesamten Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.